Informationen zum langfristigen heilmittelbedarf


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Antrag langfristiger Heilmittelbedarf für Patienten
Wenn eine Diagnose nicht in der Diagnoseliste für LHMB oder BVB gelistet ist, kann der Patient einen Antrag bei seiner Krankenversicherung stellen, um einen langfristigen Heilmittelbedarf genehmigen zu lassen.
2021-01-01_G-BA_Patienteninformation_lan
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